AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Die Emlak Immobilien GmbH (im folgenden Emlak Immobilien genannt) erbringt ihre Dienste gegenüber ihrem Vertragspartner (im folgenden Kunde genannt) ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und gleichartigen Verträge, ohne dass die Emlak Immobilien auf sie nochmals ausdrücklich hinweisen müsste. Einer Gegenbestätigung des Kunden unter Bezugnahme auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die Angestellten sowie sonstige Mitarbeiter von Emlak Immobilien sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

2. Angebote

Unsere Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich.

3. Entstehen des Honoraranspruchs

Eine Maklerleistung von Emlak Immobilien ist der Nachweis einer Vertragsgelegenheit oder die Vermittlung eines Hauptvertrags (Kauf, An- und Vorkauf, Pacht, Miete, Tausch, Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder -rechten, Erbbaurechtsvertrag oder wirtschaftlich gleichwertige Verträge), die zumindest mitursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages ist.

Die Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages gilt als nachgewiesen, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt schriftlich Vorkenntnis gegenüber Emlak Immobilien geltend macht.

Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss über ein anderes wirtschaftlich vergleichbares Objekt/Flächen, das den Vorgaben des Maklervertrages zwischen dem Kunden und Emlak Immobilien entspricht und für das Emlak Immobilien Nachweis oder Vermittlung erbracht hat.

Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt es auch, wenn der Kauf eines realen oder ideellen Anteils oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform z.B. Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten erreicht wird und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht.

Als wirtschaftlich gleichwertiger Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person, wenn zwischen ihr und dem Kunden eine besonders enge, persönliche oder wirtschaftliche Beziehung von gewisser Dauer besteht.

4. Fälligkeit der Provision

Das Honorar ist bei Abschluss eines Hauptvertrages innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu zahlen.

5. Vertraulichkeit

Sämtliche durch Emlak Immobilien erteilten Informationen und Unterlagen sind für den Kunden bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Sollte durch eine unbefugte Weitergabe dieser Informationen oder Unterlagen an Dritte ein Hauptvertrag zustande kommen, so ist vom Kunden das vereinbarte Honorar in voller Höhe an Emlak Immobilien zu zahlen. Außerdem bleibt es Emlak Immobilien vorbehalten, einen aus der unbefugten Weitergabe entstehenden Schaden geltend zu machen.

6. Höhe und Berechnungsgrundlagen des Honorars

Das vom Kunden bei Abschluss eines Hauptvertrages an Emlak Immobilien zu zahlende Honorar richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Angebot (z. B. im Exposé) oder der individuellen Vereinbarung im Rahmen von Aufträgen oder Honorarvereinbarungen. Ausgewiesene Honorarsätze verstehen sich immer zzgl. ggf. anfallender Umsatzsteuer. 

Bei Mietangeboten bezieht sich der Begriff der Nettomonatsmiete auf alle angemieteten Flächen inkl. Nebenflächen wie z.B. Lager, Kellerräume etc. sowie Pkw-Stellplätze und ohne Umsatzsteuer. Mietfreie Zeiten sowie anderer Incentives wirken sich dabei nicht mietmindernd aus. 

Bei Vereinbarung einer Staffelmiete in einem Mietvertrag wird für die Ermittlung der Höhe des Honorars die durchschnittliche Nettomonatsmiete zugrunde gelegt, die sich aus der Gesamtfestlaufzeit des Mietvertrages berechnet. Auf die Berechnung der durchschnittlichen Nettomonatsmiete haben Zeiten, in denen keine Miete zu zahlen ist oder die Miete gemindert ist, keinen Einfluss. 

Bei Kaufverträgen berechnet sich das Honorar auf Basis des notariell beurkundeten Netto-Kaufpreises. 

Im Falle der Übertragung eines Erbbaurechts an einem Grundstück errechnet sich unser Honorar wie folgt: 

  • Im Falle des Erwerbs der erstmaligen Übertragung für ein Erbbaurecht an einem Grundstück, errechnet sich das Honorar aus 80 % des Grundstückswertes oder aus dem Erbbauzins der ersten 20 Jahre, je nachdem welcher der daraus resultierenden Werte höher ist. 
  • Im Falle des Erwerbs eines bereits bestehenden Erbbaurechtes an einem Grundstück errechnet sich das Honorar aus 80 % des Grundstückswertes und der darauf gebauten Gebäude nebst wesentlicher Bestandteile und Zubehör oder aus dem 20 fachen des aktuellen Erbbauzins zuzüglich einem Kaufpreis für das Erbbaurecht, je nachdem welcher der daraus resultierenden Werte höher ist. 

Bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder -rechten tritt für die Berechnung des Honorars an die Stelle des beurkundeten Nettokaufpreises der für die Immobilie nach der kaufvertraglichen Vereinbarung in die Stichtagsbilanz zum Zwecke der Kaufpreisfindung der Anteile eingestellte Wert unabhängig von den Anschaffungskosten. Wird keine Stichtagsbilanz aufgestellt, ist der Wert anzusetzen, der, wenn eine Stichtagsbilanz erstellt worden wäre, angesetzt worden wäre. Ist ein solcher Wert nicht feststellbar, ist das letzte Angebot des Käufers für die Ermittlung des Honorars zugrunde zu legen, aus dem hervorgeht, welchen Wert er der Immobilie zuerkennt.

7. Pflichten des Auftraggebers

Der Kunde ist verpflichtet, Emlak Immobilien den Abschluss des Hauptvertrags einschließlich der abgeschlossenen Eckdaten unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen und Emlak Immobilien eine einfache Abschrift des Hauptvertrags zu übermitteln.

Der Kunde ist verpflichtet, seine eventuell bestehende Vorkenntnis über einen Nachweis zur Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages gem. Ziff. 3. Emlak Immobilien unverzüglich nach Erhalt des Nachweises mitzuteilen.

8. Presseveröffentlichungen / Online Objektsuche

Bei Presseveröffentlichungen des Kunden im Rahmen der erfolgten Beauftragung ist Emlak Immobilien als Berater zu benennen.

Emlak Immobilien darf das Objekt des Kunden auch Online inkl. in der Emlak Immobilien „Objektsuche“ (https://www.emlak-immobilien-bremen.de/) unter Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen vermarkten. Eine Überprüfung der Unterlagen auf Richtigkeit erfolgt nicht. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich und stellt hiermit Emlak Immobilien von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

9. Haftung

Die in den von Emlak Immobilien versandten Schreiben, insbesondere die in den Angeboten getroffenen Aussagen über Lage, Beschaffenheit, Größe und Konditionen der Immobilien bzw. der Grundstücke, erfolgen nach besten Wissen und Gewissen. Die Informationen werden Emlak Immobilien von Dritten übermittelt und sorgfältig aufbereitet. Eine eigene Prüfungspflicht von Emlak Immobilien bzgl. dieser Angaben besteht nicht. Emlak Immobilien haftet für die Richtigkeit bzw. die Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen nur im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Emlak Immobilien, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Gleiches gilt für die den Schreiben von Emlak Immobilien beigefügten Anlagen.

Auf Schadensersatz haftet Emlak Immobilien – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Emlak Immobilien vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Emlak Immobilien auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftung ist in diesem Falle aber in der Höhe auf maximal € 100.000,00 beschränkt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Emlak Immobilien nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

10. Kundenidentitätsfeststellung

Dem Kunden ist bekannt, dass Emlak Immobilien gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) bei Nachweis oder Vermittlung eines Immobilienkauf- oder Mietvertrages (bei über 10.000,- EUR Nettomonatsmiete) zur Überprüfung der Identität ihrer Kunden verpflichtet ist. Dem Kunden ist auch bekannt, dass er nach den Vorschriften des GwG verpflichtet ist, Emlak Immobilien die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und außerdem Änderungen, die sich im Verlaufe der Geschäftsbeziehungen ergeben, unverzüglich mitzuteilen hat.

Der Kunde ist dazu verpflichtet alle gesetzlich geforderten Informationen zur Vermarktung der Immobilien (z.B. Energieausweis) Emlak Immobilien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt Emlak Immobilien von sämtlichen Ansprüchen aufgrund der Verletzung dieser Verpflichtung frei.

11. Sonstiges

Ist der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der vertragsschließenden Niederlassung der Emlak Immobilien. Emlak Immobilien ist jedoch in allen Fällen berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle dieser Bestimmung tritt die gesetzliche Bestimmung. Fehlt es an einer solchen, so tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame Ersatzbestimmung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit dieser Bestimmungen.

Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12. Urheber- und Leistungsschutzrechte

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Objektfotografien und Grafiken, unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Emlak Immobilien oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte, Objektbilder oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig.

13 Salvatorische Klausel/Schriftform

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen davon unberührt und werden durch wirksame mit gleichem oder ähnlichem Regelungsgehalt ersetzt. Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages oder dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

 
Emlak Immobilien GmbH

Sebaldsbrücker Heerstr. 19
28309 Bremen
Telefon: 0421 – 41 51 41
E-Mail: info@emlak-immobilien-bremen.de

Geschäftsführer

Dipl.-Ök Osman Önkibar

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